1. BA
Dieses Gebäude, der sog. "Stahlbau", aus dem 1. Bauabschnitt nimmt vorübergehend alte und behinderte Menschen aus den problematischen und unzulänglichen Altbaubereichen auf.

Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts werden die Bewohner des "Stahlbaus" in das eigens für diesen Personenkreis vorgesehene Gebäude "Altenwohnen" endgültig umziehen.

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